In diesem Beitrag geht es um die sogenannte Verkehrsbezeichnung auf Lebensmitteln, welche meist auf der Rückseite einer Verpackung schonungslos erklärt, worum es sich bei dem angepriesenen Produkt handelt. Oft klingen Produktnamen unglaublich verführerisch und lecker, sodass wir Verbraucher jene Produkte ohne groß darüber nachzudenken in unseren Einkaufskorb verfrachten. Genau das ist es aber was der Hersteller möchte – uns Verbraucher nur mit den schönsten Formulierungen locken. Was sich jedoch wirklich hinter solchen Produkten verbirgt, liest du meistens auf der eher unspektakulären Rückseite der Verpackung. Dort fristet die sogenannte Verkehrsbezeichnung ihr Schattendasein. Dabei ist gerade sie es, die entscheidend dafür ist, ob die Verbraucherzentrale grünes Licht für ein Produkt gibt oder ob die Lebensmittelüberwachung ein Produkt beanstandet.
Das erwartet dich in diesem Beitrag
- Fiktives Produktbeispiel
- Was genau hat es also mit der Verkehrsbezeichnung auf Lebensmitteln auf sich?
- Rechtliches zur Verkehrsbezeichnung
- Suchen lohnt sich!
- Wie kann uns die Verkehrsbezeichnung auf Lebensmitteln dennoch täuschen?
- Das fordern die Verbraucherzentralen
Fiktives Produktbeispiel
Da ich hier keine genauen Beispiele nennen möchte, erkläre ich es dir kurz an einem frei erfundenen Produkt, worauf du beim Einkauf achten solltest. Der Hersteller kann seinen Produktnamen, sprich den Namen, der vorne auf seiner Verpackung steht, frei wählen, solange er auf der Rückseite „Klartext“ spricht und genau angibt, was sich dahinter verbirgt. Sei es zum Beispiel ein fiktives Produkt namens „Weißes Gold“, welches hier ein Pudding sei. Dieser Name bewirkt bei uns Verbrauchern eine Menge schöner Assoziationen, sodass wir diese Nachspeise gerne kaufen und probieren wollen. Dabei stünde auf der Rückseite zum Beispiel nur schlicht die Verkehrsbezeichnung: Vanillepudding aus Vanilleextrakt mit Sahne.
Was genau hat es also mit der Verkehrsbezeichnung auf Lebensmitteln auf sich?
Sie soll sachlich und korrekt informieren, welche Zutaten sich in einem Produkt befinden und welches Lebensmittel sich wirklich hinter der Produktbezeichnung versteckt. So versteckt sich hinter einem fiktiven Joghurt mit der Aufschrift „Erdbeer-Traum“ schlicht ein Joghurt mit nur 18 % Fruchtzubereitung und 3,8% Fett im Milchanteil. Hinter dem fiktiven Produktnamen „Knusper Hähnchen“ verbirgt sich lediglich Hähnchenbrustfleisch, fein zerkleinert, zusammengefügt, mariniert, paniert und tiefgefroren- besser gesagt: Formfleisch. Klingt nicht ansatzweise so verlockend wie der auf der Vorderseite präsentierte Produktname oder?
Rechtliches zur Verkehrsbezeichnung
Rechtlich ist genau festgelegt, was die Verkehrsbezeichnung beinhalten muss. Zumindest hier ist den Herstellern also keine Kreativität für Verschönerungen mehr überlassen! Für manche Produkte, wie Fruchtsäfte, Margarine oder Milch sind die Bezeichnungen in einer Rechtsvorschrift festgelegt. Auch in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches sind Verkehrsbezeichnungen hinterlegt, wie z.B. für Salami, Leberwurst, Schwarzwälder Kirschtorte und anderes. Hier ist festgelegt, welche Beschaffenheit und Eigenschaften welches Produkt mit welcher Verkehrsbezeichnung haben soll. Es gibt auch Produkte für die keine offizielle Bezeichnung vorgeschrieben ist, hier ist dann doch wieder der Hersteller gefragt. Jedoch muss er in solchen Fällen so präzise wie nur möglich formulieren, welches Lebensmittel sich hinter der angegebenen Anpreisung versteckt, sodass der Verbraucher unmittelbar erkennen kann, um welches Produkt es sich handelt!
Suchen lohnt sich!
Die Verkehrsbezeichnung findet man meist nicht sofort. Trotzdem empfiehlt es sich für interessierte Verbraucher diese ausfindig zu machen. Schließlich muss sie sich auf jedem Produkt befinden!
Quelle Bild: Pixabay, Artem Beliaikin
Wie kann uns die Verkehrsbezeichnung auf Lebensmitteln dennoch täuschen?
In den Bezeichnungen stehen oft auch die Geschmacksrichtungen. Geschmack- klingt lecker und positiv! Ist es aber eher nicht. Im Gegenteil, mit dem Wörtchen „Geschmack“ in ihrer Verkehrsbezeichnung bringen Hersteller nichts anderes zum Ausdruck, als dass ihnen der Zusatz echter Kräuter oder Früchte zu schade ist. Schließlich lässt sich das Aroma doch viel günstiger künstlich beisetzen! Wenn ein Produkt nämlich echte Früchte oder Kräuter enthielte, würde in der Bezeichnung das Wort Geschmack gar nicht vorkommen, stattdessen würde man die Zutaten „Erdbeeren“ und „Kräuter“ direkt lesen können. Solltest du also etwas mit „Geschmack“ in der Verkehrsbezeichnung lesen, sollte dein nächster Blick auf die Zutatenliste schweifen. Dort kannst du nachlesen, ob die beworbenen Zutaten zumindest etwas enthalten sind. Sollten die Zutaten allerdings ohne eine Prozentzahl aufgelistet sein, ist der enthaltene Anteil davon so gering, dass es sich nicht einmal lohnt, diese Zutat in Prozent anzugeben!
Das fordern die Verbraucherzentralen
- Die Verkehrsbezeichnung sollte immer klar und deutlich auf der Vorderseite der Verpackung stehen!
- Verkehrsbezeichnungen müssen aussagekräftig sein, sodass der Zweck der Verkehrsbezeichnung auch erfüllt wird!